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   LSG Bayern, 03.11.2021 - L 19 R 534/20   

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https://dejure.org/2021,59213
LSG Bayern, 03.11.2021 - L 19 R 534/20 (https://dejure.org/2021,59213)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03.11.2021 - L 19 R 534/20 (https://dejure.org/2021,59213)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03. November 2021 - L 19 R 534/20 (https://dejure.org/2021,59213)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 11.12.2019 - B 13 R 7/18 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Auszug aus LSG Bayern, 03.11.2021 - L 19 R 534/20
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 09.05.2012, B 5 R 68/11 R; Urt. v. 11.12.2019, Az. B 13 R 7/18 R - beide zitiert nach juris) ist bei der Prüfung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, mehrschrittig vorzugehen.
  • BSG, 09.05.2012 - B 5 R 68/11 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - Analphabetismus - Summierung ungewöhnlicher

    Auszug aus LSG Bayern, 03.11.2021 - L 19 R 534/20
    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urt. v. 09.05.2012, B 5 R 68/11 R; Urt. v. 11.12.2019, Az. B 13 R 7/18 R - beide zitiert nach juris) ist bei der Prüfung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, mehrschrittig vorzugehen.
  • BSG, 07.12.2004 - B 1 KR 5/03 R

    Krankenversicherung der Arbeitslosen - Arbeitsunfähigkeit - Einschränkung des

    Auszug aus LSG Bayern, 03.11.2021 - L 19 R 534/20
    Die Beklagte hat auf Urteile des Bundessozialgerichts vom 25.02.2004 (Az. B 5 RJ 30/02 R) sowie vom 07.12.2004 (Az. B 1 KR 5/03 R) verwiesen, wonach nach einem Zeitraum von drei Jahren seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit der Bezug zur zuletzt ausgeübten Beschäftigung oder Tätigkeit sowie einer ähnlich gearteten Beschäftigung oder Tätigkeit entfalle.
  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus LSG Bayern, 03.11.2021 - L 19 R 534/20
    Auch wenn die im Hauptantrag beantragte Rente wegen voller Erwerbsminderung nach der Rechtsprechung des BSG (Beschluss vom 11.12.1969 - Az. GS 4/69; Beschluss vom 10.12.1976 - Az. GS 2/75, GS 3/75, GS 4/75, GS 3/76 - jeweils zitiert nach juris) zwar schon dann in Betracht kommen könnte, wenn nur eine teilweise Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 1 Satz 2 SGB VI) vorliegen würde, gleichzeitig aber eine Teilzeitbeschäftigung nicht ausgeübt würde und der Teilzeitarbeitsmarkt für den Kläger als verschlossen anzusehen wäre (s.a. Gürtner in: Kasseler Kommentar, Stand Juli 2020, § 43 SGB VI Rn 30 mwN), führt dies im vorliegenden Fall nicht zu einem Rentenanspruch, weil beim Kläger trotz der Atteste seiner Hausärztin zur Überzeugung des Senats auch keine teilweise Erwerbsminderung im Rechtssinne nachgewiesen ist, sondern er vielmehr - wie ausgeführt - an geeigneten Arbeitsplätzen noch mindestens 6 Stunden werktäglich eingesetzt werden könnte.
  • BSG, 10.12.2003 - B 5 RJ 64/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - Berufsunfähigkeit -

    Auszug aus LSG Bayern, 03.11.2021 - L 19 R 534/20
    Das Merkmal Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen trägt dem Umstand Rechnung, dass auch eine Vielzahl von Einschränkungen, die jeweils nur einzelne Verrichtungen oder Arbeitsbedingungen betreffen, zusammengenommen das noch mögliche Arbeitsfeld in erheblichem Umfang zusätzlich einengen können (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 13.09.2016 - L 13 R 937/14 -, Rn. 79, zitiert nach juris, mit Verweis auf BSG, Urteil vom 10.12.2003, B 5 RJ 64/02 R).
  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 30/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - besondere versicherungsrechtlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 03.11.2021 - L 19 R 534/20
    Die Beklagte hat auf Urteile des Bundessozialgerichts vom 25.02.2004 (Az. B 5 RJ 30/02 R) sowie vom 07.12.2004 (Az. B 1 KR 5/03 R) verwiesen, wonach nach einem Zeitraum von drei Jahren seit Beginn der Arbeitsunfähigkeit der Bezug zur zuletzt ausgeübten Beschäftigung oder Tätigkeit sowie einer ähnlich gearteten Beschäftigung oder Tätigkeit entfalle.
  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 116/08 R

    Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Krankheit -

    Auszug aus LSG Bayern, 03.11.2021 - L 19 R 534/20
    Daran ändere sich auch nichts dadurch, dass hier formal ein Arbeitsverhältnis noch fortbestehe (zu verweisen sei insofern auf das Bundessozialgericht, Urteil vom 25.02.2010, B 13 R 116/08 R).
  • BSG, 11.12.1969 - GS 4/69

    Zusammensetzung des Großen Senats des Bundessozialgerichtes (BSG) - Zulässigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 03.11.2021 - L 19 R 534/20
    Auch wenn die im Hauptantrag beantragte Rente wegen voller Erwerbsminderung nach der Rechtsprechung des BSG (Beschluss vom 11.12.1969 - Az. GS 4/69; Beschluss vom 10.12.1976 - Az. GS 2/75, GS 3/75, GS 4/75, GS 3/76 - jeweils zitiert nach juris) zwar schon dann in Betracht kommen könnte, wenn nur eine teilweise Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 1 Satz 2 SGB VI) vorliegen würde, gleichzeitig aber eine Teilzeitbeschäftigung nicht ausgeübt würde und der Teilzeitarbeitsmarkt für den Kläger als verschlossen anzusehen wäre (s.a. Gürtner in: Kasseler Kommentar, Stand Juli 2020, § 43 SGB VI Rn 30 mwN), führt dies im vorliegenden Fall nicht zu einem Rentenanspruch, weil beim Kläger trotz der Atteste seiner Hausärztin zur Überzeugung des Senats auch keine teilweise Erwerbsminderung im Rechtssinne nachgewiesen ist, sondern er vielmehr - wie ausgeführt - an geeigneten Arbeitsplätzen noch mindestens 6 Stunden werktäglich eingesetzt werden könnte.
  • LSG Bayern, 13.09.2016 - L 13 R 937/14

    Kein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung wegen Nichterfüllens der

    Auszug aus LSG Bayern, 03.11.2021 - L 19 R 534/20
    Das Merkmal Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen trägt dem Umstand Rechnung, dass auch eine Vielzahl von Einschränkungen, die jeweils nur einzelne Verrichtungen oder Arbeitsbedingungen betreffen, zusammengenommen das noch mögliche Arbeitsfeld in erheblichem Umfang zusätzlich einengen können (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 13.09.2016 - L 13 R 937/14 -, Rn. 79, zitiert nach juris, mit Verweis auf BSG, Urteil vom 10.12.2003, B 5 RJ 64/02 R).
  • LSG Bayern, 20.12.2017 - L 1 R 1084/14

    Kein Anspruch auf weitere Anrechnungszeit wegen Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LSG Bayern, 03.11.2021 - L 19 R 534/20
    Eine inhaltliche Bindung an die Bescheinigung der behandelnden Ärzte bestehe nicht (so Bayer. LSG, Urteil vom 20.12.2017, Az. L 1 R 1084/14).
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